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Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Mühle in Baerl
Mühle in Baerl

Pflegehilfsmittel können die häusliche Pflege erleichtern und die pflegenden Angehörigen entlasten. Sie werden übernommen, wenn sie die Pflege erleichtern, zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Unterschieden wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln: Pflegebetten werden bei Bedarf ebenfalls zur Verfügung gestellt und entweder vom Arzt verordnet oder in einem Pflegegutachten empfohlen. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Hände- und Flächendesinfektionsmittel sein. Die Pflegekasse kann einen Betrag bis zu 40 € monatlich übernehmen bzw. erstatten.

Die Verordnung oder Bewilligung von Pflegehilfsmitteln kann im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten. Sozialverbände (s. S. 71 f.) unterstützen und beraten hier ihre Mitglieder. Die Broschüre „Der richtige Weg zum richtigen Hilfsmittel“ vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ist im Internet ebenfalls noch auffindbar.