Angebote zur Unterstützung im Alltag
„Bananenhaus“ in Duisburg Ruhrort
Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse im Wege der Kostenerstattung geltend machen. Monatliches Budget dafür ist der Entlastungsbetrag von 125 € sowie ein bis zu 40-prozentiger Umwandlungsanspruch des ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs gemäß § 45a Abs. 4 SGB XI (fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach).
Solche Unterstützungsangebote im Alltag sind
- Betreuungsangebote für Pflegebedürftige
- Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hilfe bei der Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Unterstützung)
- Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag, z. B. Begleitung zum Arzt, zu Freizeitaktivitäten
- Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen (diese Angebote richten sich direkt und ausschließlich an diese Personengruppe), z. B. persönlicher Ansprechpartner zur Informations- und Wissensvermittlung (Beratung und begleitende Hilfe) oder
- Entspannungs- und Bewegungsangebote
Auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) finden Sie weitere Informationen unter www.mags.nrw bzw. www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag
Angebotsfinder
Um Ihnen die Suche nach einem passenden nach Landesrecht anerkannten
Angebot zur Unterstützung im Alltag (nach §4 AnFöVO) zu
erleichtern, gibt es den Angebotsfinder:
www.angebotsfinder.nrw.de
Hier können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl/Ihres Wohnortes Ihre
ortsnahen Angebote zur Unterstützung im Alltag finden.
Unterstützung im Alltag kann auch von Ihrem Nachbarn oder einer Ihnen nahestehenden Person erbracht werden: Voraussetzungen dafür sind die Teilnahme an einem Pflegekurs für Nachbarschaftshelfer oder bereits vorhandene Qualifikationen in der Alten- oder Krankenpflege.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Pflegeberatungen der Krankenkassen/ Pflegekassen, beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet (s. S. 212) oder beim
Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e. V.
Bergische Landstraße 2, 40629 Düsseldorf
Telefon 02 11 - 24 08 69-10, Fax 02 11 - 24 08 69-11
info@alzheimer-nrw.de
www.alzheimer-nrw.de