Titelbild Älter werden in Duisburg
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Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil

Der zum 01.01.2017 eingeführte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ besagt, dass Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegegrade 2–5 einer bestimmten Einrichtung (hier Pflegeheim) den gleichen Pflegekostenanteil zahlen müssen.