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Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalte für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können die Vorsorge oder Rehabilitation allein in Anspruch nehmen, um einmal Abstand zu gewinnen und wieder eine neue Perspektive einzunehmen. Sie können bei einer eigenen Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme aber auch die Möglichkeit nutzen, die Person, die sie pflegen, mitzunehmen. Pflegekassen und Pflegestützpunkte sollen Angehörige entsprechend beraten. Für die pflegerische Versorgung in dieser Zeit kann der Anspruch auf Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen können in die Versorgung pflegender Angehöriger im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden, siehe:
https://www.muettergenesungswerk.de/kur-fuer-mich/kuren-fuer-pflegende/.

Die „Dr. med. Heide Paul-Toebelmann Stiftung“ unterstützt in Einzelfällen bedürftige pflegende Angehörige bei der Regeneration ihrer Kräfte, zum Beispiel durch die Finanzierung einer Kur oder Erholungsmaßnahme, sofern die Kassen die Kosten nicht übernehmen. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite: http://hpt-stiftung.weebly.com/.