Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalte für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können die Vorsorge oder Rehabilitation allein
in Anspruch nehmen, um einmal Abstand zu gewinnen und wieder eine
neue Perspektive einzunehmen. Sie können bei einer eigenen Vorsorge
oder Rehabilitationsmaßnahme aber auch die Möglichkeit nutzen, die
Person, die sie pflegen, mitzunehmen. Pflegekassen und Pflegestützpunkte
sollen Angehörige entsprechend beraten.
Für die pflegerische Versorgung in dieser Zeit kann der Anspruch auf
Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Einrichtungen des Müttergenesungswerks
und gleichartige Einrichtungen können in die Versorgung pflegender
Angehöriger im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
einbezogen werden, siehe:
https://www.muettergenesungswerk.de/kur-fuer-mich/kuren-fuer-pflegende/.
Die „Dr. med. Heide Paul-Toebelmann Stiftung“ unterstützt in Einzelfällen bedürftige pflegende Angehörige bei der Regeneration ihrer Kräfte, zum Beispiel durch die Finanzierung einer Kur oder Erholungsmaßnahme, sofern die Kassen die Kosten nicht übernehmen. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite: http://hpt-stiftung.weebly.com/.