Vollstationäre Pflege – Betreuung im Pflegeheim
Wer pflegebedürftig ist, kann in Situationen kommen, in denen die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht oder auch nicht mehr möglich ist. Hier kann dann eine dauerhafte vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim nötig werden, wenn qualifizierte Fachkräfte ständig und sofort zur Verfügung stehen müssen oder Angehörige zu Hause diese Pflege nicht oder nicht mehr sicherstellen können.
Die Leistungen der Pflegekasse stellen sich wie folgt dar:
Pflegegrad | Max. Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
1 | 125 € |
2 | 770 € |
3 | 1.262 € |
4 | 1.775 € |
5 | 2.005 € |
Wegen der Restfinanzierung der Heimkosten siehe auch die Informationen der Sozialhilfe in (vollstationären) Einrichtungen ab Seite 108.